Zwischen der Geschäftsleitung (Vorstand, operativer Geschäftsführer, kaufmännischer Geschäftsführer, Werksleiter – Gruppe A) und dem Betriebsrat (Betriebsratsvorsitzenden und sechs weiteren Betriebsräten – Gruppe B) gab es seit den letzten zwei Jahren Konflikte auf der Sachebene, die sehr schwierig oder gar nicht gelöst werden konnten. Außerdem war die Stimmung von Misstrauen und Vorwürfen geprägt. Es lagen also Systemgesetzverletzungen vor.

Mit Hilfe der systemischen Mediation konnten wir den Konflikt auflösen.

Konfliktlösung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat – Ablaufplan in sechs Schritten:

 

Konfliktlösung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat

 

Schritt1: ½ Tag zur Vorstellung der Systemgesetze, wie Systemgesetzverletzungen aufgelöst werden können sowie die Erstellung des Systemogramms und des Zeit- / Ursachendiagramms jeweils bei der Geschäftsleitung A und beim Betriebsratsvorsitzenden und den 6 weiteren Betriebsratsmitgliedern B.

Schritt 2: Dabei stellte sich heraus, dass der Personalleiter noch Mitverursacher für Systemgesetzverletzungen war. Auch ihm wurden dann die Systemgesetze usw. vorgestellt.

Schritt 3: Voraussetzung für eine erfolgreiche Auflösung von Systemgesetzverletzungen ist das Aufdecken der Zeit, in der es noch gut war und das Herausfinden des Verursachers für die erste Verletzung. Des weiteren müssen alle Beteiligten stark genug sein, ihr Handeln beim Gegenüber zu erkennen und das verursachte Leid zu sehen. Ist das nicht der Fall, gehen wir zunächst in das Einzelcoaching, um die Beteiligten zu stärken. Einzelcoaching wurde zweimal á drei Stunden mit dem kaufmännischen Leiter sowie ein Einzelcoaching beim Betriebsratsvorsitzenden von vier Stunden durchgeführt.

Schritt 4: Sind die Verursacher und die verletzten Beteiligten stark genug, bringen wir paarweise die Beteiligten zusammen, die sich verletzt haben, um die Verletzung aufzulösen. Dabei achten wir auf die zeitliche Reihenfolge. Es wurden Systemgesetzverletzungen zwischen dem kaufmännischen und dem operativen Geschäftsführer sowie zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden und einer Betriebsrätin aufgelöst. Danach wurden Systemgesetzverletzungen zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden jeweils mit dem Personalleiter, mit dem kaufmännischen Geschäftsführer und dem Werksleiter aufgelöst. Im Durchschnitt dauern diese paarweisen Mediationen einen halben Tag.

Schritt 5: Ist dieser Prozess mit allen Paaren vollzogen und alle Systemgesetzverletzungen aufgelöst, wurden die beiden Parteien (Gruppe A und B) für einen Tag zusammengebracht, um zu prüfen, ob die Basis gegeben ist, Sachthemen zu klären. Hierbei zeigte sich noch eine ungelöste Systemgesetzverletzung zwischen dem Personalleiter und einem Betriebsratsmitglied. Diese Systemgesetzverletzung wurde aufgelöst.

Schritt 6: Im letzten Schritt wurden die Sachthemen an zwei Tagen moderierend geklärt, da nun eine Basis für die Zusammenarbeit wieder wie vor zwei Jahren hergestellt war. Das Ziel – konstruktiv und erfolgreich zusammenzuarbeiten – konnte so erreicht werden. Hätte ein Sachthema nicht geklärt werden können, so wäre zu prüfen gewesen, ob noch eine Systemgesetzverletzung vorliegen würde.

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